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Shop-Funktionen

Mit diesen Cookies ermöglichen wir verschiedene Shop-Funktionen, z.B. Anmeldung, Warenkorb, Sitzungseinstellungen usw.

Statistiken

Um den Shop zu optimieren, möchten wir Dienste nutzen, die anonymisierte Daten erheben und uns diese als statistische Übersicht zur Verfügung stellen.

Google Analytics

Mit Google Analytics erheben wir Statistiken, mit deren Hilfe der Shop optimiert werden kann. Die erfassten Daten sind anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf Nutzerdaten wie etwa Adressen oder Bestellungen zu. Erfasste Daten sind z.B. Verweildauer auf der Website, Art und Version des verwendeten Browsers, Sprache usw.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen über unseren Onlineshop, die durch unsere Kundeninnen und Kunden getätigt werden.

2. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen zu dieser Website, welche zu der Appenzeller Druckerei AG gehört, finden Sie unter folgendem Link: https://www.adag.ch/datenschutz.html

3. Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Sie verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten. Die MwSt ist in den Preisen nicht inbegriffen.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skonto- oder jegliche andere Abzüge zu erfolgen. Die ADAG kann auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

5. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen (Vorlagen, Lithos, Manuskripte oder Datenträger, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der ADAG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage des Eingangs der Druckunterlagen bei der ADAG und enden mit dem Tage, an dem die Drucksachen die ADAG verlassen. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die ADAG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die ADAG kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die ADAG für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Abnahmeverzug

Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so ist die ADAG berechtigt, die Ware zu fakturieren und sie auf Rechnung des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder auswärts einzulagern.

7. Skizzen, Entwürfe

Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden berechnet, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das Urheberrecht an derartigen Vorlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Reproduktionsrecht

Die Reproduktion und der Druck aller vom Auftraggeber der ADAG zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt.

9. Reproduktionsunterlagen, Werkzeuge

Die von der ADAG erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Datenträger, Satz, Druckplatten usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Druckerei.

10. Mehraufwand / Autorkorrekturen

Vom Besteller verursachter Mehraufwand infolge Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. Datenüberarbeitung sowie nach dem «Gut zum Druck» verlangte Änderungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet.

11. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.) sowie kleine Farbabweichungen bleiben vorbehalten. Soweit der ADAG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden des Druckers.

12. Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

13. Mängelrüge

Die von der ADAG gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällige weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln, wird wegbedungen.

14. Lieferungen, Verpackung

Sofern bei der Offerte bzw. Auftragsbestätigung nicht anders erwähnt, sind bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurück gesandt werden.

15. Haftung

Der ADAG übergebene Manuskripte, Datenträger, Lithos, Originale, Fotografien usw. sowie lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Besteller selbst zu tragen.

16. Haftungsbeschränkungen

Die ADAG übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen in den der ADAG übergebenen DATEN und SACHEN. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte DATEN nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des WERKES entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden DATEIEN wird von der ADAG nicht übernommen. Der BESTELLER ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die ADAG haftet nicht für vom BESTELLER übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom BESTELLER innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der BESTELLER auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko. Im Übrigen kann der BESTELLER Ansprüche auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des UNTERNEHMERS geltend machen. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen schliesst die ADAG sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der BESTELLER kann gegenüber dem UNTERNEHMER keine indirekten Schäden und Folgeschäden geltend machen.

17. Aufbewahrung von Druckunterlagen

Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen wie: Datenträgern, Fotos, Vorlagen, Stanzformen, usw., besteht ohne schriftliche Vereinbarung nicht. Eine allfällige Lagerung erfolgt gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

18. Gerichtsstand

Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen BESTELLER und der ADAG sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der ADAG (Herisau AR) zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sowie das Wiener Kaufrecht (CISG).