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Statistiken

Um den Shop zu optimieren, möchten wir Dienste nutzen, die anonymisierte Daten erheben und uns diese als statistische Übersicht zur Verfügung stellen.

Google Analytics

Mit Google Analytics erheben wir Statistiken, mit deren Hilfe der Shop optimiert werden kann. Die erfassten Daten sind anonymisiert und lassen keine Rückschlüsse auf Nutzerdaten wie etwa Adressen oder Bestellungen zu. Erfasste Daten sind z.B. Verweildauer auf der Website, Art und Version des verwendeten Browsers, Sprache usw.

Was tun im Todesfall?

Wenn der Tod infolge Krankheit zu Hause eintritt
Am besten den behandelnden Arzt (Hausarzt) benachrichtigen. Ist ­dieser abwesend, Notfallarzt verständigen. Telefon 1811 gibt Auskunft oder Telefonnummer 117 (Polizei). Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt sein. Vorher kann nichts unternommen werden.

Beim Tod infolge Unfall
Bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen die Polizei benachrichtigen. Der Unfallhergang muss abgeklärt werden. Die Polizei benachrichtigt den Amtsarzt.

Die Gemeinde (Zivilstandsamt/Bestattungsamt) ist zu benachrichtigen
Der Tod wird in der Regel durch nahe Verwandte auf dem Zivilstandsamt des Sterbeortes persönlich gemeldet
(innert 48 Stunden) und dann auf dem Bestattungsamt des Wohnortes die Bestattung geregelt.

Mitzubringen sind
  • Todesbescheinigung vom Arzt oder Spital
  • Familienbüchlein (für Verheiratete)
  • Personalausweis, Identitätskarte
  • Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer)
  • Pass (für Ausländer), Geburtschein und Eheschein (sofern vorhanden)
  • Der Hinschied von ausländischen Staatsangehörigen ist ausserdem auch dem zuständigen Konsulat des Heimatstaates zu melden.

Folgende Fragen sind mit dem Bestattungsamt zu klären
  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort und Zeit der Bestattung
  • Ort und Zeit der Abdankung
  • Ort der Aufbewahrung
  • Art und Lage des Grabes

Dringliche Benachrichtigungen
Nächste Angehörige, Arbeitgeber, Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen, Militär, Zivilschutz.

Weitere Benachrichtigungen
Das Pfarramt unterrichten, wenn eine kirchliche Abdankung gewünscht wird und der/die Verstorbene Kirchenmitglied war und Anrecht auf kirchliche Betreuung besteht. Wenden Sie sich an das Pfarramt der Kirchgemeinde, in der die verstorbene Person zuletzt wohnhaft war. Das Umfeld der verstorbenen Person informieren mittels Trauerzirkular (trauer-zirkular.ch) und allenfalls mittels Zeitungsinserat.

Was sonst noch zu tun ist
  • Einen Lebenslauf für das Pfarramt verfassen.
  • Reservation von Restauranträumen für das Leidmahl. Wie viele Personen werden erwartet?
  • In der Gärtnerei bestellen: Sargbouquet, Arrangements, Kränze ­(welcher Aufdruck auf Trauerschleife?)

Nach der Bestattung
  • Danksagungen versenden
  • Grabpflege organisieren (Eigenpflege oder Engagement eines ­Friedhofgärtners, evtl. Konto für Grabpflege eröffnen; Dauer: 15 bis 20 Jahre).
  • Grabstein auswählen (einige Monate Lieferfrist). Vielerorts wird ­spätestens auf das 1. Jahresgedächtnis der Grabstein gestellt.
  • Kündigung von laufenden Verträgen (Strom, Telefon, Miete, Mitgliedschaften) und Abmeldungen (Krankenkasse, Bank, Versicherung).

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